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Buchungsbedingungen - AGBs - Strip-Agentur

Für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber(Kunden) und der Strip-Agentur gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.Geschäftsbedingungen des Auftraggebers(Kunden) sind nur dann wirksam, wenn sie von der Strip-Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Von diesen Agbs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.

§ 3 Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung

§ 3.1. Vertragsabschluss

Die Angebote der Strip-Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich. Nachdem die Buchung abgesendet ist, ist die Buchung verbindlich und Kostenpflichtig. Somit stimmen Sie allen Buchungsbedingungen zu.

§ 3.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.

§ 3.3. Auftragsbestätigung

Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Künstler und Künstlerin gegebenenfalls mit Künstlernamen.

§ 3.4. Auftragsstornierung

Im Falle einer Stornierung fallen 25 % Bearbeitungsgebühr ( unabhängig von Stornofristen / Gründen ) des vereinbarten Betrages an und sind innerhalb von 5 Tagen an die Agentur zu überweisen.

§ 3.5. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Rechnungssumme, Stornierung bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme, Stornierung eines Auftrages unter 10 Tagen eine Ausfallgage von 100 % zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 5 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der Strip-Agentur zu überweisen ist.

§ 3.6. Eine Stornierung einer Stripshow aufgrund von Gründen wie fehlender Genehmigung einer Veranstaltung, politischen Entscheidungen, Todesfall in der Familie, Unfall, Rohrbruch, Brand, höherer Gewalt oder ähnlichem entbindet nicht von den Stornierungskosten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und den Veranstaltungsort im Umkreis von 5 Kilometern zu ändern, sofern dies für den Künstler/die Künstlerin zumutbar ist. Dabei müssen das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung unverändert bleiben. Eine Änderung des Veranstaltungsortes um mehr als 5 Kilometer kann zusätzliche Kosten verursachen.

§ 3.6.1 Ersatzkünstler/in

Bei kurzfristigen Ausfällen der gebuchten Künstlerin/des Künstlers durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt ausfallen wie z.B. Unfall, Glatteis, politische Unruhen, Orkan, erkrankt, verhindert sein oder den Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen vorkommen, hat die Agentur das Recht auf freie Wahl für den Ersatz. Die Agentur ist nicht verpflichtet auf Merkmale wie Alter, Größe, Tattoos, Haarfarbe etc. Rücksicht zu nehmen. Auch bei kurzfristigen Ausfällen der Künstlerin/des Künstlers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gebuchten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers informiert werden kann. Eine Erstattung / Preisnachlass unsererseits kann nicht erfolgen. Sollte der Künstler / die Künstlerin aus dem eigenen Verschulden nicht bei der Show rechtzeitig oder gar nicht eintreffen ist allein der Künstler dafür verantwortlich und nicht die Agentur. Der Auftrag kann durch die Agentur bei dem Ausfall des Künstlers bis maximal 1 Woche vor Antritt des Auftrages aufgehoben werden, ohne das Kosten für die Agentur entstehen.

§ 3.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich die korrekte Angaben in der Buchung zu gewährleisten z.Bsp. Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), Kontaktperson sowie Handynummer der Kontaktperson, detaillierte Beschreibung des Vorhabens bzw. Ablaufs. Falls vor Ort bzw. telefonisch die Angaben der Buchung nicht entsprechen wird die Buchung aufgehoben und der Auftraggeber verpflichtet sich den vollen Betrag an die Agentur zu bezahlen.

Falls der Künstler den Kunden bzw. die Kontaktperson wegen falscher Telefonnummer in der Buchung nicht auf seinem Handy erreichen kann, wird die Buchung storniert, auch wenn das Handy aus ist oder kein Empfang hat oder beim Eintreffen keiner vor Ort ist um den Künstler zu Empfangen ( im Falle der Wartezeit von ca. 20 min ) wird die Buchung storniert und der Auftraggeber verpflichtet sich den vollen Betrag an die Agentur zu bezahlen.

§ 3.8. Pandemie und vorübergehende Gesetzesänderungen (Empfehlungen)

Bei einer verbindlichen Buchung während oder einer zu erwartenden bzw. in den Medien angekündigten bevorstehenden Pandemie o. ä. trägt der Auftraggeber im Falle einer Stornierung die volle vereinbarte Gage. Die in § 3.5 genannten Stornierungsbedingungen finden hier ausdrücklich keine Anwendung. Es ist Aufgabe und Pflicht des Auftraggebers sich über die während der Pandemie bestehende bzw. im Falle einer angekündigten Pandemie bevorstehenden Gesetzesauflagen und Gesetzgebungen zu informieren und auseinander zu setzen. Hierfür stehen die Webseiten der staatlichen/behördlichen Informationszentren zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, die behördlich/gesetzlich vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen im vollen Umfang zu treffen und entsprechend umzusetzen. Bei nicht ordnungsgemäßer Einhaltung bzw. Umsetzung der Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen ist der Künstler/in ausdrücklich berechtigt, die Buchung nicht anzutreten. In diesem Fall kann der Künstler/in aufgrund Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen die vereinbarte Gage in voller Höhe verlangen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Gäste, den Künstler/in sowie sich selbst mit entsprechenden Vorkehrungen zu schützen; hierzu zählen z. B. der vorgeschriebene Mindestabstand, Maskenpflicht, das Stellen von ausreichend Desinfektionsmittel sowie die weiteren durch Bund und Länder vorgegebenen Maßnahmen/Auflagen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Einverständnis jeden Gastes zur bevorstehenden Showeinlage einzuholen. Erteilt einer der Gäste seine Zustimmung nicht oder sieht seine Gesundheit in Gefahr, da er z. B. zur Risikogruppe gehört, wird dieser von der Showeinlage ausgeschlossen.

§ 3.9. Feuershow / Feuereinlage

Feuershows oder Feuereinlagen auf privatem Gelände sind nicht anmeldepflichtig. Für Feuershows auf öffentlichen Plätzen (Marktplätze, Fußgängerzonen, u. Ä.) hat der Auftraggeber für eine entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt Sorge zu tragen.

Soll eine Feuershow Indoor stattfinden, muss die Auftrittsfläche eine geeignete Höhe haben. Die weitreichende Umgebung muss NICHT entflammbar eingerichtet sein. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Musikanlagen, Möbel, technisches Equipment, etc.) Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten; hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich oder von ihm hierzu bestimmte Dritte.

Die Location - sofern eine Indoorshow geplant ist - muss eine ausreichende Durchlüftung haben, damit es während der Show nicht zu Übertemperaturen oder Sauerstoffmangel kommt.

§ 3.10. Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben

Es ist äußerst wichtig, dass alle Angaben im Buchungsformular korrekt und verbindlich sind. Falsche oder irreführende Angaben, die dazu führen, dass der Auftritt nicht stattfinden kann (z. B. eine Fake-Buchung), werden von der Agentur ernsthaft betrachtet. In solchen Fällen behält sich die Agentur vor, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Kunden die vollen Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 3.11. Preisabweichungen im Buchungsformular: Was passiert, wenn der eingetragene Preis nicht korrekt ist?

Bei der Buchung über das verbindliche Buchungsformular ist es wichtig, dass der Kunde den tatsächlich anfallenden Preis korrekt einträgt. Sollte der Kunde jedoch ohne vorheriges Einholen eines Angebots handeln und einen zu niedrigen Betrag angeben, hat die Agentur das Recht, dem Kunden den eigentlich anfallenden Preis vorzuschlagen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte der Kunde in dieser Situation hat und wie eine eventuelle Stornierung des Auftrags gemäß den Vertragsbedingungen, siehe §6 Vertragsstornierung, abläuft.

Preisabweichungen und das Recht der Agentur

Falls der Kunde das Buchungsformular ausfüllt und absendet, ohne zuvor ein Angebot eingeholt zu haben und einen zu niedrigen Betrag einzutragen, hat die Agentur das Recht, dem Kunden den tatsächlich anfallenden Preis zu berechen. Dies dient dazu, die finanzielle Fairness und Transparenz sicherzustellen. Die Agentur wird dem Kunden den Preis unterbreiten, der den vereinbarten Konditionen entspricht.

Kundenrecht bei Ablehnung des Preises

Sollte der Kunde mit dem vorgeschlagenen Preis nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Auftrag zu stornieren. Es ist wichtig zu beachten, dass in einem solchen Fall die Vertragsbedingungen gemäß § 3.4 Vertragsstornierung gelten.

§ 3.12. Eine Stornierung einer Stripshow aufgrund von Gründen wie fehlender Genehmigung einer Veranstaltung, politischen Entscheidungen, Todesfall in der Familie, Unfall, Rohrbruch, Brand, höherer Gewalt oder ähnlichem entbindet nicht von den Stornierungskosten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und den Veranstaltungsort im Umkreis von 5 Kilometern zu ändern, sofern dies für den Künstler/die Künstlerin zumutbar ist. Dabei müssen das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung unverändert bleiben. Eine Änderung des Veranstaltungsortes um mehr als 5 Kilometer kann zusätzliche Kosten verursachen.

 

§ 4 Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen

§ 4.1. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Künstlerin und Künstlern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen, Spiegel und eine Sitzmöglichkeit sollte vorhanden sein.

§ 4.2. Wichtige Künstlerrechte: Was der Kunde beachten sollte

1. Als Kunde, der sich für eine Show oder Performance eines Künstlers oder einer Künstlerin interessiert, ist es wichtig, deren Persönlichkeitsrechte zu respektieren. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten, um sich im Einklang mit dem Gesetz zu verhalten.

2. Terminverschiebungen und Verspätungen

In manchen Fällen ist es aufgrund einer hohen Termindichte für die Künstlerin oder den Künstler nicht immer möglich, die Show genau zum vereinbarten Zeitpunkt zu beginnen. In diesen Fällen müssen Kunden Verschiebungen von bis zu einer halben Stunde vor oder nach der vereinbarten Zeit in Kauf nehmen. Eine Ausnahme bilden hierbei Auftritte in Limousinen, Partybussen oder ähnlichem.

3. Haftung für Sachschäden

Wenn während der Show leicht fahrlässig Sachschäden beim Kunden entstehen, haften die Künstlerin oder der Künstler nicht dafür.

4. Abbruch der Show bei Fehlverhalten

Die Künstlerin oder der Künstler haben das Recht, die Show abzubrechen, wenn Gäste sich respektlos verhalten oder die Umsetzung der Show stören. Auch bei Nicht-Mitmachen oder negativem Verhalten während der Show, Betrunkenheit, Beleidigung oder körperlicher Nötigung oder sexuellen Übergriffen, wie beispielsweise nicht erlaubtem Anfassen im Brust- und Intimbereich, kann die Show abgebrochen werden. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht auf Preisminderung.

§ 4.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Mitwirkungspflichten des Kunden ist es erforderlich, dass der Kunde alle notwendigen Schritte unternimmt, um einen reibungslosen Auftritt zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, dass der gebuchte Akteur/die gebuchte Akteurin in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts kostenlos parken kann. Wenn aufgrund von Demonstrationen, Großveranstaltungen oder ähnlichen Umständen keine Anreisemöglichkeit besteht, muss der Kunde eine alternative Lösung anbieten. Der Kunde sollte zudem am Tag des Auftritts telefonisch erreichbar sein, sich um erforderliche Genehmigungen kümmern und dem/der Akteur/in mindestens 45 Minuten vor dem Auftritt uneingeschränkten Zugang zum Veranstaltungsort ermöglichen. Wenn der Kunde nicht wie vereinbart erreichbar ist und dadurch der Auftritt nicht stattfinden kann, werden 100% des vereinbarten Betrages fällig.

§ 4.4 Vorbereitungen und Umgebung am Auftrittsort

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem Akteur/der Akteurin bei einer Stripshow eine trockene Umzugsmöglichkeit in direkter Nähe zum Auftrittsort zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss der Kunde sicherstellen, dass der Auftrittsort geschlossen, trocken und warm ist. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten kann der Akteur/die Akteurin den Auftritt verweigern, jedoch bleibt der Gesamtbetrag dennoch fällig.

Des Weiteren muss der Kunde sicherstellen, dass ein Abspielgerät zur Verfügung gestellt wird, das die Wiedergabe von Musik über USB oder Bluetooth ermöglicht. Falls ein solches Gerät nicht vorhanden ist, kann der Akteur/die Akteurin den Auftritt zur vorhandenen Musik vor Ort durchführen. Jedoch kann dies die Qualität und Dauer des Auftritts beeinträchtigen. Eine Preisminderung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

§ 5. Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen

§ 5.1. Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Künstler/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.

Bei privaten Kunden bzw. Auftraggebern ist die Agentur lediglich als Vertragsmittler tätig und dementsprechend keine Rechnung ausstellt. Der Künstler bzw. Akteur rechnet selbständig in seinem Namen mit dem Kunden - Auftraggeber ab. Die Agentur rechnet ausschließlich in Form einer angefallenen Provision / Honorar mit dem Auftragnehmer ( Künstler, Akteur ) ab.
Das Entgelt bzw. Leistungen aus dem bestehenden Vermittlungsvertrag mit einem gewerblichen Kunden bzw. Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer Ausweisbar) und sind sofort zur Zahlung, ohne Abzug fällig sofern keine weitere Zahlungsbedingungen in dem Vermittlungsvertrag anderweitig vereinbart wurden.

§ 5.2. Die Bezahlung hat in Bar vor Ort an die jeweiligen Künstler/in zu erfolgen vor Show beginn.
§ 5.3. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Strip-Agentur das Recht der Mahnung und gegebenenfalls das Einschalten eines Inkassounternehmens vor.

§ 6. Reklamationen, Haftung

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Für Showdarstellung, Showablauf, nichtgefallen der Show, Verkürzung der Showlänge ist die Agentur nicht verantwortlich.

Die Agentur ist als Vermittler zwischen Künstler und Kunden tätig. Künstler und Kunden sind Vertragsparteien. Agentur rechnet seine Vermittlungsprovision mit dem Künstler ab.
Der Künstler ist selbstständig und nicht bei der Agentur angestellt.
Der Künstler ist für seine Handeln selbst verantwortlich und die Agentur übernimmt keine Haftung für den Künstler.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für ein bestimmtes Geschehen eigener Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen u.a. haftet die Agentur nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.

Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistungen. Die Haftung für entstandene Schäden durch Künstler während der Darbietung haftet allein der Künstler und nicht die Agentur.

Die durch die Agentur verpflichteten Künstler arbeiten selbständig, es kommt kein Arbeitsverhältnis mit der Agentur zu Stande. Jeder Künstler ist eigenverantwortlich für sein Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen u.a. Handeln, Showdarbietung, Showablauf usw. dies Zufolge jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen

Der Auftritt des Künstlers kann sich wegen Verzögerung aufgrund schlechter Wetterbedingungen, einer unmittelbar vorhergehenden Veranstaltung, erhöhten Straßenverkehrsaufkommens verspäten. Diese Verzögerung ist vom Auftraggeber bis maximal 60 Minuten nach eigentlichem Showbeginn hinzunehmen.
Wichtig: Eine verbindliche Buchung kann nur von einer volljährigen Person vorgenommen werden! Mit Absendung des Buchungsformulars wird dieses bestätigt

§ 7. Jugend Schutz

Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Strip-Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Strip-Agentur insoweit von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass von der Strip-Agentur nicht zu vertreten Minderjährige die Veranstaltung besuchen.

§ 8. GEMA-Gebühren

GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.

§ 9. Fotos, Videos von der Veranstaltung

§ 9.1. Der Kunde wird gebeten, die Persönlichkeitsrechte der Künstlerin/ des Künstlers zu beachten. Foto- und Videoaufzeichnungen müssen von der Strip-Agentur bzw. Künstlerin/ dem Künstler genehmigt werden. Handys, Kameras und sonstige Aufnahmegeräte dürfen während der Show nicht benutzt bzw. rausgeholt werden sonst besteht der Aufnahmeverdacht. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Künstler/ die Künstlerin sofort den Auftritt abbrechen und der Kunde ist zur Zahlung die im Vertrag vereinbarten Kosten und einer Vertragsstrafe verpflichtet, die durch unsere Agentur bestimmt wird und auf dem rechtlichen Weg geprüft werden kann. Die Strafe beträgt mindestens bei Privatkunden 900,00 € und bei Geschäftskunden mindestens 2.000,00 €.
§ 9.2. Aufzeichnungen die durch uns genehmigt oder unseren Künstler während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 9.3. Aufzeichnungen jeglicher Art zu veröffentlicht oder freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

§ 10. Vertragsstrafe

Vertragsstrafe ist es Kunden untersagt, eigenständig Vertragsverhandlungen mit unseren Künstlern zu führen und diese ohne die Beteiligung der Agentur zu buchen. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die genaue Höhe der Strafe wird von uns festgelegt und kann gegebenenfalls von einem Gericht überprüft werden. Die Vertragsstrafe beträgt jedoch mindestens 900,00 € für Privatkunden und mindestens 2.000,00 € für Geschäftskunden.

§ 11. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

© Die Agbs der Strip-Agentur sind urheberrechtlich geschützt und der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt. Stand 2010

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